Für viele Studierende ist es finanziell notwendig, neben dem Studium zu arbeiten. Eine Möglichkeit, um nebenbei ein wenig Geld zu verdienen ist der sogenannte Minijob, bei dem du laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Stand Juni 2023) 520 € im Monat verdienen darfst.
Solltest du aber mehr Geld verdienen und idealerweise auch noch etwas praktisch machen wollen, das im Zusammenhang mit deinem Studium steht, ist ein Werkstudentenjob genau das Richtige für dich.
Falls du mit dem Gedanken spielst, dir einen solchen Job zu suchen, dir aber nicht wirklich sicher bist, worauf du dabei alles achten solltest, geben wir dir hier alle notwendigen Informationen - damit du bestmöglich von deinem neuen Werkstudentenjob profitieren kannst.
Was genau ist ein:e Werkstudent:in?
Werkstudent:innen zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben dem Vollzeitstudium in einem Unternehmen arbeiten. Bestenfalls schon in einer Branche, die etwas mit dem eigenen Studium zu tun hat, was allerdings nicht zwingend notwendig ist. Du könntest beispielsweise im Büro eines Versicherungskonzerns Aufgaben übernehmen, wenn du später fest in diesem Sektor arbeiten willst.
Um ein Werkstudent zu sein, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Dein Studium muss die meiste Zeit einnehmen, das heißt, du musst in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sein (und darfst dich nicht in einem Urlaubssemester befinden).
- Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Gründe, um als Werkstudent:in zu arbeiten
Geld ist zwar bei weitem nicht alles, aber ganz ohne wird das Leben eben auch ziemlich schwierig. Neben dem Gehalt gibt es aber natürlich noch andere Gründe, um einen Job als Werkstudent:in anzunehmen:
- Du sammelst Praxiserfahrung.
- Du knüpfst Kontakte und baust ein Netzwerk auf.
- Du kannst herausfinden, was dir liegt und was nicht.
Wie lange dürfen Werkstudent:innen arbeiten?
Die Arbeitszeit eines Werkstudenten ist gesetzlich geregelt. Laut diesen Regelungen darfst du während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Hier musst du aber eine Regelung beachten, die besagt, dass du nur maximal 26 Wochen pro Beschäftigungsjahr 40 Stunden arbeiten darfst.
Mehr Informationen zu den Regelungen findest du auf der Website der deutschen Studentenwerke.
Solltest du diese vorgegebenen Angaben überschreiten, giltst du nicht mehr als Werkstudent:in, was letztlich heißt, dass die Vorteile, die wir dir hier aufzeigen, nicht mehr gelten.
Was verdient man als Werkstudent:in?
Als Werkstudent hast du unabhängig von der Unternehmensgröße Anspruch auf den Mindestlohn, der seit dem 01.01.24 bei 12,41 € pro Stunde liegt. Ab Januar 2025 wird der Mindestlohn noch einmal auf 12,82 € angehoben. Dieser Stundenlohn ist dir also sicher, die meisten Werkstudentenjobs liegen aber darüber.
Der Stundenlohn eines Werkstudenten kann frei bestimmt werden, in vielen Fällen solltest du also mit mehr als nur dem Mindestlohn rechnen können.
Da viele Werkstudent:innen nicht jeden Monat die gleiche Anzahl an Stunden arbeiten und pro Stunde bezahlt werden, kannst du dir dein Bruttogehalt ganz einfach selber ausrechnen, indem du deine geleisteten Stunden mit deinem Stundenlohn multiplizierst.
Wenn wir zum Beispiel von dem Mindestlohn von 12,41 € und einer Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche ausgehen, würdest du also mindestens 992 € brutto pro Monat verdienen.
Du siehst also, dass es kein einheitliches Werkstudent-Gehalt gibt. Weitere Faktoren, von denen dein Lohn abhängig ist, sind:
- deine Qualifikationen
- dein Studiengang
- die Größe des Unternehmens
- die Unternehmensform
- der Arbeitsort
Natürlich solltest du aber auch nicht einfach vom Mindestlohn ausgehen. Im Durchschnitt verdienen Werkstudenten meist zwischen 10 € und 15 € pro Stunde.
Erhalte ich als Werkstudent:in Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Als Werkstudent möchtest du nicht nur wertvolle Praxiserfahrung sammeln, sondern auch fair entlohnt werden. Die Frage, ob du Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhältst, ist dabei von enormer Bedeutung.
In Deutschland hängt die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in erster Linie vom Unternehmen und den jeweiligen Tarifverträgen ab. Viele Unternehmen bieten ihren Werkstudent:innen ähnliche Vergünstigungen wie ihren festen Mitarbeiter, um ihre Motivation und Zufriedenheit zu fördern. Dazu können auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören.
Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Daher ist es wichtig, bereits im Vorstellungsgespräch oder während der Vertragsverhandlungen nach diesen Leistungen zu fragen. Eine klare Kommunikation schafft Transparenz und verhindert spätere Enttäuschungen. Informiere dich auch über betriebsinterne Regelungen und schaue in deinen Arbeitsvertrag – manchmal sind solche Benefits dort festgehalten.
Denke daran: Dein Engagement und deine Leistung als Werkstudent:in sind wertvoll für das Unternehmen. Setze dich dafür ein, dass deine Arbeit entsprechend honoriert wird. Ein selbstbewusstes Auftreten und gezielte Fragen zu Zusatzleistungen können dir helfen, die bestmöglichen Konditionen für dich herauszuholen.
Gehalt Werkstudent: Wie viel darf ich verdienen?
Wie schon erwähnt, steht dir in jedem Fall der Mindestlohn zu. Allerdings gibt es theoretisch keine Obergrenze, wenn es um das Gehalt geht. Zu viel erwarten solltest du aber trotzdem nicht, immerhin bist du ein:e Student:in und kein:e Vollzeitmitarbeiter:in mit Berufserfahrung.
Du musst außerdem darauf achten, dass Dinge wie die Krankenversicherung, die Lohnsteuer und dein BAföG dein Gehalt beeinflussen können.
Das Werkstudentenprivileg
Das Werkstudentenprivileg bietet dir als Werkstudent erhebliche Vorteile. Du bist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, was deine Sozialabgaben deutlich reduziert.
Diese Befreiung gilt jedoch nur, solange du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wie z.B. eine Immatrikulation an einer Hochschule und eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden während der Vorlesungszeit. Nutze diese Regelung, um finanziell entlastet zu werden und dich auf dein Studium zu konzentrieren.
Was du wissen musst: Steuern und Freibeträge
Obwohl die meisten Werkstudent:innen nicht so viel verdienen, dass sie tatsächlich Lohnsteuer zahlen müssen, ist es doch wichtig, informiert zu sein, falls es dazu kommt.
Werkstudent:innen werden genauso versteuert wie andere Arbeitnehmende auch. Diese Informationen zur Lohnsteuer sind für dich besonders wichtig:
- Die Lohnsteuer ist davon abhängig, wie viel du verdienst und in welcher Steuerklasse du bist (in der Regel Steuerklasse 1).
- Du musst die Lohnsteuer erst ab einem gewissen Jahreseinkommen - dem Grundfreibetrag - bezahlen. 2022 liegt dieser bei 9.984 € pro Jahr, also 832 € pro Monat.
- Der Freibetrag kann sich durch verschiedene Pauschalen erhöhen:
- Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten): 1.000 €
- Sonderausgabenpauschale: 36 €
- Vorsorgepauschale: abhängig vom Arbeitslohn, setzt sich aus Teilbeträgen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zusammen
Sonderfall gesetzliche Krankenkasse
Während deiner Berufsausbildung, einschließlich des Studiums, kannst du bis zu deinem 25. Lebensjahr familienversichert bleiben. Das bedeutet, dass du theoretisch keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen musst, solange du unter 25 bist.
Es gibt jedoch eine Einkommensgrenze, die du beachten musst: Für Minijobs liegt diese Grenze laut der Techniker Krankenkasse bei 538 € pro Monat (Stand 2024). Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst bei einer Krankenkasse versichern. Das Gleiche gilt, sobald du 25 Jahre alt bist, unabhängig von deinem Einkommen.
Einen Überblick über die durchschnittlichen Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten findest du hier.
Wie wirkt sich mein Werkstudent Gehalt auf mein BAföG aus?
Du darfst natürlich selbst denn als Werkstudent:in arbeiten, wenn du BAföG beziehst. Allerdings solltest du beachten, dass dein Einkommen Einfluss auf deinen BAföG-Satz haben kann. Laut aktuellen Informationen liegt der Freibetrag für 2024 bei 520 € im Monat, was 6.240 € pro Jahr entspricht. Überschreitest du diese Grenze, wird dein zusätzliches Einkommen auf dein BAföG angerechnet.
Es ist wichtig, diese Beträge im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass dein Einkommen deinen BAföG-Anspruch nicht reduziert.
Bekomme als Werkstudent:in weiterhin Kindergeld?
Solange du dich an die Regel von nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche hältst und unter 25 Jahre alt bist, bekommst du auch Kindergeld. Das Gehalt spielt hier keine Rolle.
Zusätzliche Tipps für die Arbeit als Werkstudent:in
Erstelle einen Finanzplan und überprüfe, welche Beiträge du als Werkstudent zahlen musst. Berechne, ob sich ein Werkstudentenjob für dich finanziell überhaupt entsprechend lohnt.
Denke jedoch nicht nur an das Gehalt. Werkstudentenjobs bieten auch andere Vorteile, wie wertvolle Berufserfahrung und Networking-Möglichkeiten. Überlege, wie ein Werkstudentenjob deine Karriere schon vor dem eigentlichen Berufseinstieg fördern kann.
In diesen Branchen sind die Werkstudentengehälter besonders hoch: