Bei der Justizvollzugsanstalt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle für Lehrerinnen und Lehrer zu besetzen. Die JVA Heinsberg ist eine Anstalt des Jugendvollzuges (Straf- und Untersuchungshaft) und verfügt über 518 Plätze im geschlossenen Vollzug und 48 Haftplätze im offenen Vollzug.
Die Tätigkeit richtet sich nach Nr. 2.5 der Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 – 2400 – IV. 54 in der Fassung vom 6. Juli 2017).
Pädagogisches Arbeitsfeld
- Planung und Durchführung von schulischen Vollzeitmaßnahmen zur
Vorbereitung auf schulische und berufliche Abschlüsse; - Planung und Durchführung von Förderkursen;
- Planung und Durchführung von Projekten im Freizeitbereich;
- eignungsdiagnostische und evaluative Bildungsarbeit.
Die Lehrerin oder der Lehrer
- erteilt wöchentlich 24 Stunden Unterricht (je 45 Minuten);
- betreut E-Learning Programme im Justizvollzug;
- übernimmt schulorganisatorische Aufgaben;
- entwickelt und evaluiert Unterrichtskonzepte;
- fertigt Stellungnahmen über die Schüler an;
- wirkt an vollzuglichen Entscheidungen mit und nimmt an Vollzugskonferenzen teil;
- arbeitet in interdisziplinären Teams;
- arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen zusammen;
- berät Inhaftierte in Bildungsangelegenheiten.
Anforderungsprofil
Fachkompetenz
Die Lehrerin oder der Lehrer verfügt über
- das Staatsexamen für die Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen (vorzugsweise Sonderpädagogik, Primarstufe, Sekundarstufe I und II);
- Fächerkombination: Mathematik/Deutsch/beliebig;
- eine gute Allgemeinbildung und fundiertes pädagogisches Fachwissen;
- gute Kenntnisse im Umgang mit E-Learning;
- Erfahrung im Umgang mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten;
- Erfahrung im Umgang mit alters- und leistungsheterogenen Gruppen.
Hinweis zur Qualifikation
Eingestellt werden können grundsätzlich Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe l oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekundarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen.
Ausnahmen, insbesondere die Einstellung von Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen oder von Universitätsabsolventinnen und
-absolventen mit Magisterabschluss in den gehobenen pädagogischen Dienst, bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz.
Persönliche Anforderungen
Die Lehrerin oder der Lehrer ist eine selbstbewusste Persönlichkeit und verfügt über
- Bereitschaft zu und Interesse an der (pädagogischen) Arbeit mit verhaltensauffälligen und lernbehinderten Inhaftierten;
- Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit;
- Flexibilität und Zuverlässigkeit;
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team, auch mit unterschiedlichen Berufsgruppen;
- Bereitschaft zur Einarbeitung in ein fachfremdes Gebiet und zur Aneignung der grundlegenden Kenntnisse der Vorschriften und Bestimmungen im Jugendstraf-vollzug;
- Interesse für die Belange des Jugendstrafvollzuges über die Unterrichtserteilung hinaus.