Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,9 Millionen Menschen funktioniert. Hierbei bilden die Dienstkräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes das Rückgrat der Berliner Verwaltung.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vergibt ab sofort für das Jahr 2024 im Rahmen vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten mehrere Praktikumsplätze für Studierende wmd

Sie studieren und müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung! Sie interessieren sich für die politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Berlin? Sie sind kommunikativ, teamfähig, arbeiten ergebnisorientiert und haben Spaß sich in Arbeitsgruppen kreativ einzubringen? Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und modernen Medien? Dann sind Sie in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport genau richtig. Bewerben Sie sich bei uns und setzen Sie Ihr erlerntes theoretisches Wissen in die Praxis um!

Formale Anforderungen

Gesucht werden Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport absolvieren möchten.

Das bieten wir Ihnen

  • Praktika in verschiedenen Abteilungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
    • Abteilung I (Staats- und Verwaltungsrecht)
    • Abteilung III (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
    • Abteilung IV (Sport)
    • Abteilung ZS (ressortweite und hausinterne Querschnittsaufgaben, Einstellungs- und Ausbildungsbehörde)
  • eine interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit
  • qualifizierte und motivierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
  • ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen und weltoffenen Verwaltung
  • flexible Arbeitszeiten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Teilnahme an Gesundheitskursen

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zahlt eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 400 Euro für Fachschul-, Berufsfachschul- und Fachhochschulpraktikantinnen und –praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren bzw. für Studierende, die an einer University of applied science oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren und einen Abschluss auf Fachhochschulniveau (Bachelor) anstreben.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren (vgl. Rundschreiben IV Nr. 64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen).

Praktikantinnen und Praktikanten, die ihr Praktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

Einblicke von unseren Mitgliedern
Joanne
Joanne Technische Universität München Project Management and Science Communication 2024
Joanne erzählt uns von ihren Erfahrungen mit Bright Network und gibt Tipps zum Thema Berufseinstieg.
Lies Joannes Geschichte
Joanne, Technische Universität München Project Management and Science Communication 2024
Theresa
Theresa Universität Passau Research Assistant IPMT 2022
Wir haben uns mit Theresa, einem unserer Mitglieder, zusammengesetzt, um über ihre Karriere und ihre Erfahrungen mit Bright Network zu reden. Hier findest du unser Interview mit ihr.
Lies Theresas Geschichte
Theresa, Universität Passau Research Assistant IPMT 2022